Bei extremen Witterungsverhältnissen, bei denen Schüler*innen die Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen oder verlassen können, hat die Entscheidung die Schulbehörde für uns auf den Landkreis Cloppenburg übertragen, dass ganz oder teilweise kein Unterricht stattfindet. Diese Entscheidung wird in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages getroffen und der Unterrichtsausfall an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen gemeldet.
Die Entscheidung wird unter www.vmz-niedersachsen.de , Rubrik „Niedersachsen“, Stichwort „Schulausfälle“ unverzüglich bekannt gegeben. Auch auf dieser Seite des Landkreises Cloppenburg unter der Rubrik „Freizeit und Bildung“ sind dieses Informationen zu lesen.
Es wird sichergestellt, dass Schüler*innen, die trotz eines Ausfalls zur Schule kommen, beaufsichtigt werden.
Falls die Wege nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt werden können, haben Eltern das Recht, Ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.