Masernschutzgesetz

Liebe Eltern/ Erziehungsberechtigte,

seit März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Kinder vor Masern zu schützen. Es verpflichtet alle Schüler*innen sowie alle Mitarbeiter*innen der Schule einen Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern vorzuweisen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben somit Schüler*innen der Schule bis zum Ablauf des Jahres 2021- falls noch nicht erfolgt – einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

  1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
  2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
  4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Wenden Sie sich an Ihre*n Haus- oder Kinderärzt*in, wenn Sie Schwierigkeiten mit den Impfnachweisen haben.

Download: Mustervorlage Ärztliche Bescheinigung

Weitere Informationen unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

https://www.nlga.niedersachsen.de/schule-kindergarten/masern-202498.html

Ich möchte Sie daher bitten, der jeweiligen Klassenlehrkraft bis Anfang Dezember einen der oben genannten Nachweise abzugeben. Der Nachweis wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung wieder zurückgegeben.

Weitere Informationen haben Sie in einem Elternbrief erhalten.

Mit freundlichen  Grüßen           Ch. Dehmel (Realschulrektorin)