Bildungspaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Für Familien, die Bürgergeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzlich sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (Bildungspaket). Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat einen Anspruch auf das Bildungspaket.

Schüler(innen) sind alle Personen, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind und
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Quelle: pixabay.com (picjumbo.com)

Sie müssen die Karte, bestenfalls den Leistungsbescheid, beim Leistungsanbieter vorlegen, der durch den Landkreis Cloppenburg oder Landkreis Emsland für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Abrechnung freigegeben wurde. Dieser kümmert sich dann um eine „Abbuchung“ von der Bildungskarte.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Die Aufwendungen für ein gemeinsam eingenommenes Mittagessen werden übernommen, wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung mit Zustimmung der Schule/Einrichtung angeboten wird. Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten.

Lernförderung (Nachhilfe)

Schüler*innen können Lernförderung außerhalb der Schulzeit erhalten, wenn die Schule die Notwendigkeit zum Erreichen der wesentlichen Lernziele der Klasse bestätigt und die Schule selbst kein vergleichbares Förderangebot bereitstellt. Die Notwendigkeit und der Umfang der erforderlichen Lernförderung muss von der Schule bestätigt werden.

Kultur, Sport, Freizeit

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird für die Teilnahme an Sport, Spiel und Kultur ein Betrag von monatlich bis zu 15,00 EUR übernommen, z. B. …

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fussballverein, nicht aber Eintrittsgelder für den Besuch des Schwimmbades o. ä.)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
  • Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Zeltlager)

Um diesen Bedarf festzustellen, ist eine Bescheinigung des Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten, eine Zahlungsaufforderung oder ein Nachweis über die bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge vorzulegen.

Schulbedarf

Am 1. August bzw. im ersten Schulhalbjahr und am 1. Februar bzw. im zweiten Schulhalbjahr wird Ihnen zur Beschaffung von Schulmaterialien für Ihr Kind jeweils ein Pauschalbetrag ausgezahlt. Die Pauschalbeträge für den persönlichen Schulbedarf werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wir der Regelbedarf erhöht. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Da es sich um zweckbestimmte Leistungen handelt, können ggf. Verwendungsnachweise verlangt werden, so dass die Kassenbelege gut aufzubewahren sind.

Ausflug/Klassenfahrt

Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge/ Klassenfahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden übernommen und von der zuständigen Stelle direkt an die Schule oder Kita ausgezahlt; nicht übernommen werden Taschengeld oder Ausgaben, die im Vorfeld entstanden sind (z. B. Sportschuhe, Badezeug). Der Antrag muss langfristig vor der Fahrt erfolgen.

Wer Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen möchte, wendet sich bitte an folgende Stellen:

Hauptleistung Zuständige Stelle für das Bildungspaket
  • Bürgergeld (SGB II)
   Jobcenter
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen
   Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen.

Alle notwendigen Vordrucke liegen bei den zuständigen Stellen im Landkreis Cloppenburg aus oder können unter www.lkclp.de(Gesundheit & Soziales –> Online-Anträge) oder unter www.emsland.de (Lebens und Freizeit –> Bildung und Teilhabe) abgerufen werden.