Krankmeldung und Befreiung vom Unterricht

Abmeldungen

Bitte informieren Sie die Schule zuverlässig in Zeit von 7.30 – 7.50 Uhr telefonisch oder per Mail an sekretariat@rs-loeningen.de über die Erkrankung Ihres Kindes.

Bei nicht besetztem Sekretariat ist der Anrufbeantworter an. Es ist wichtig, damit wir in der Verwaltung sicher sein können, dass Ihr Kind aus berechtigten Gründen fehlt.

Beim ersten Schulbesuch nach der Fehlzeit muss eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest der Klassenlehrkraft vorgelegt werden. Dafür verwenden Sie unseren schuleigenen Schülerkalender.  Ab dem 5. Fehltag muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Wird die Entschuldigung nicht fristgerecht nachgereicht, handelt es sich nach einem Monat nach der ersten Fehlzeit um unentschuldigte Fehlzeiten.

Über ansteckende Erkrankungen (z.B. Scharlach, Masern, Mumps, Covid-19, Windpocken, etc.) sowie das Auftreten von Kopfläusen müssen Sie die Schule informieren. Je nach Erkrankung darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn von einem Arzt bestätigt wird, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

 

Beurlaubung in dringenden Fällen

Sollte ein*e Schüler*in in dringenden Fällen beurlaubt werden müssen (z.B. nicht verschiebbarer Termin), so muss ein Antrag bei der Klassenlehrkraft bzw. Schulleitung gestellt werden. Der Antrag muss mindestens drei Tage vorher gestellt werden. Arzttermine sollten nach Möglichkeit in die Nachmittagsstunden gelegt werden.

Grundsätzlich dürfen Abmeldungen (z.B. aufgrund einer Erkrankung) oder Beurlaubungsanträge nicht per WhatsApp, SMS oder andere Apps gestellt werden.