Musik

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Fachleitung: Herr Willen

Die Musik ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft

Die Musik hat in der Lebenswelt aller Menschen stets einen hohen Stellenwert. Durch ihre ständige Verfügbarkeit dient die Musik als soziales Bindeglied zur Gruppe der Gleichaltrigen aber auch zur Gesellschaft selbst. Aus diesem Grund geht der Musikunterricht der St.-Ludgeri-Schule Löningen von den musikalischen Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus und bezieht diese mit in den Unterricht ein, um ihnen die Welt der Musik näher zu bringen. Nachhaltiges Lernen und Verstehen im Musikunterricht wird erst durch den aktiven Umgang mit der Musik gewährleistet, weshalb das aktive Musizieren (Musik hören, Singen, Tanzen und Musizieren mit Instrumenten) im Zentrum des Musikunterrichts steht[1].

Neben dem regulären Musikunterricht in den verschiedenen Jahrgängen, bietet die St.-Ludgeri-Schule Löningen zudem die Möglichkeit, in der schuleigenen Tanz-Gruppe „Start-Over“ und der Schulband „Melody MashUp“ mitzumachen, um Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Unterricht weiter zu vertiefen und bei Auftritten auf Schulveranstaltungen zu präsentieren.

Stundenverteilung im Schuljahr 2019/2020

· Jahrgang 5: einstündig, epochal; 1. Halbjahr

· Jahrgang 6: zweistündig, epochal; 2. Halbjahr

· Jahrgang 7: zweistündig, epochal; 1. Halbjahr

· Jahrgang 8: zweistündig, epochal; 2. Halbjahr

· Jahrgang 9: einstündig, epochal; 1. Halbjahr

· Jahrgang 10: einstündig, epochal; 1. Halbjahr

Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus…

  • der schriftlichen Leistung,
  • der mündlichen Leistung,
  • der musikpraktischen Leistung.

Des Weiteren kann die freiwillige Teilnahme an außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften im Fach Musik (z. B. Schulband, Tanz-AG) mit bis zu 15 % in die Bewertung mit einfließen. Voraussetzung hierbei ist eine regelmäßige aktive und engagierte Teilnahme bei den Proben und Auftritten.

Es ist festgelegt, dass eine schriftliche Leistungskontrolle im Halbjahr bzw. zwei pro Jahr verbindlich sind. Wird das Fach epochal zweistündig unterrichtet, sollen zwei schriftliche Leistungskontrollen geschrieben werden, bei epochal einstündigem Unterricht eine.

[1] Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium (2012), Kerncurriculum für die Realschule Schuljahrgänge 5 – 10 im Fach Musik, S. 7.